In Aarau und Baden darf ab jetzt gefeiert werden an den hochheiligen Tagen.
Alle Aargauerinnen sind eingeladen, in den zwei grössten Städten des Aargaus bis 4 Uhr morgens zu frohlocken!
§ 4 Abs. 3 (GGG): An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag sind die Gastwirtschaftsbetriebe um 00.15 Uhr zu schliessen.Mit einem Klick haben Sie das Tanzverbot gestrichen. Wir wünschen Ihnen viel Spass! Musikzitat: Queen, Bohemian Rhapsody