§ 4 Abs. 3 (GGG): An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag sind die Gastwirtschaftsbetriebe um 00.15 Uhr zu schliessen.
„Es muss auch von Konservativem losgelassen werden können, um den Anschluss in die Moderne nicht endgültig zu verpassen. Als bekennender evangelisch-reformierter Christ stehe ich überzeugt für die Abschaffung des Aargauer Tanzverbots ein.“
Raphael Zimmerli, Vorstandsmitglied JCVP Aargau
„Das Tanzverbot ist ganz klar ein Standortnachteil für die Aargauer Gastrolandschaft, denn das Geld wird so oder so ausgegeben, jetzt einfach in den Nachbarkantonen!“
Tonja Kaufmann, Präsidentin JSVP Aargau
„Ein unsinniges Verbot weniger bedeutet mehr Freiheit, darum Tanzverbot im Aargau abschaffen.“
Jonas Fricker, Nationalrat Grüne und Präsident Grüne Aargau
„Die meisten Kantone haben das Tanzverbot bereits abgeschafft. Mit einem Ja zur Initiative zieht der Aargau endlich nach. Das Beste: Die Streichung des veralteten Gesetzes schadet niemandem!“
Gabriela Suter, Mitglied Geschäftsleitung SP Aargau
„Zwei Stunden länger sitzen oder tanzen an religiösen Feiertagen hat nichts mit fehlendem Respekt vor Feiertagen oder Gläubigen zu tun. Ja, weg mit dem Tanzverbot!“
Dominic Zschokke, Präsident Piratenpartei Aargau
„Das «Tanzverbot» verursacht unnötige Bürokratie und gehört deshalb ganz abgeschafft. Nachtschwärmer müssen dann nicht mehr in Nachbarkantone ausweichen.“
Ralf Bucher, Grossrat CVP
„Das Tanzverbot ist etwa so absurd, wie wenn ein Gesetz vorschreiben würde, die Kirchen müssten an fünf Sonntagen im Jahr geschlossen bleiben, damit die Bevölkerung in der Nacht zuvor so richtig feiern kann.“
Michael Ganz, Alt-Stadtrat Aarau
„Selten gab es eine simplere Initiative: Ein überholtes, unnötiges Verbot wird aus dem Gesetz gestrichen! Da gibt es nichts anderes als überzeugt JA zu stimmen!“
Philipp Härri, Vorstand Jungfreisinnige Aarau-Lenzburg-Kulm
Im Aargau gehen an hohen religiösen Feiertagen und am darauf folgenden Tag um 00:15 die Lichter aus. Wirte und Discobetreiber schicken ihre Gäste nach Hause. Die Polizei patroulliert und kontrolliert die Einhaltung der Sperrstunde. Im Widerhandlungsfall teilt sie saftige Bussen aus. Diese Gängelung der Bevölkerung, von Tanz- und Gastrobetrieben nennen wir «Tanzverbot». Mit einem JA zur Inititiative streicht das Aargauer Stimmvolk am 28. Februar 2016 den verstaubten Paragrafen § 4 Abs. 3 des aargauischen Gastgewerbegesetzes (GGG) und schafft dieses «Tanzverbot» ab.
Ein eigentliches Tanzverbot existiert im Aargau nicht mehr. Der obige Paragraf des Gastgewerbegesetzes ist jedoch ein Überbleibsel des ehemaligen Tanzverbotes. Als die Menschen an den hohen religiösen Feiertagen zur Kirche gingen, machte diese Regelung durchaus Sinn. Es ging um die Achtung der religiösen Andacht. Heute bleibt die grosse Mehrheit der Kirche fern. Eine Normalisierung der Gastro-Schlusszeiten an hohen religiösen Feiertagen entspricht einem Bedürfnis der jungen Bevölkerung. Der religiöse Feiertag wird dadurch nicht beeinträchtigt, zumal er sowieso am hellichten Tag begangen wird. Nachtruhestörungen sind so oder so nicht auszuschliessen. Sie sind sogar umso wahrscheinlicher, je früher die Menschen auf die Strasse gestellt werden.
Parteien - das Abstimmungskomitee in zufälliger Reihenfolge
Tanzveranstaltungen und Gastrobetriebe
PC-KONTO 60-743479-7 Der Rest wird proportional rückverteilt.
Die folgenden Parteien stellen sich im Grossrat grossmehrheitlich gegen die Initiative oder befürworten einen Gegenvorschlag mit teilweise fadenscheinigen Argumenten: SVP, EDU, CVP, EVP
Gegenargument: Die 24-Stunden-Gesellschaft muss entschleunigt werden.
Antwort: Es gibt keine 24-Stunden-Gesellschaft.
Gegenargument: Junge verschulden sich im Ausgang.
Antwort: Dafür dürften eher Auto-Leasing, Glückspiele und Abofallen verantwortlich sein.
Gegenargument: Es fehlt der Respekt vor religiösen Feiertagen.
Antwort: Der religiöse Feiertag wird durch normalisierte Gastro-Schlusszeiten gar nicht tangiert.
Gegenargument: Wir wollen den Gemeinden die Bewilligung der Öffnungszeiten überlassen (In «Aussicht» gestellter Gegenvorschlag).
Antwort: Dies bedeutet unnötige Bürokratie auf Gemeindeebene. Verlängerte Öffnungszeiten werden nur in liberalen Städten bewilligt.
Gegenargument: Die Gesellschaft braucht mehr Ruhe und Wellness.
Antwort: Die Menschen wissen selber, was sie brauchen. Bedürfnisse der Menschen müssen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden.
Gegenargument: Es gibt gar kein Tanzverbot.
Antwort: Für Disco- und Tanzbetriebe handelt es sich um ein faktisches Tanzverbot, da sie aus Zeitgründen gar nicht geöffnet werden.
Gegenargument: Die Abschaffung des Tanzverbots ist lächerlich. Es gibt Wichtigeres.
Antwort: Das Tanzverbot ist anscheinend so wichtig, dass dafür ein Gesetz erlassen wurde.
Gegenargument: Regierungsrat und Grossrat lehnen die Initiative ab.
Antwort: Wenn man sonst keine Argumente hat, beruft man sich auf Autoritäten. Das waren übrigens kleine Mehrheiten.
Gegenargument: Die Initianten haben die 3279 Unterschreibenden bestochen.
Antwort: Niemand wurde bezahlt, und jede/r wurde über das eigentliche Anliegen der Initiative aufgeklärt.
Die Initiative gegen das Tanzverbot im Aargau wurde lanciert von der Piratenpartei Aargau.